Verschwiegenheit in der Beratung
Zur Besonderheit der Münchner Insel gehört, dass die Ratsuchenden anonym bleiben. Es werden keine persönlichen Daten gespeichert oder verarbeitet, sofern sie nicht freiwillig zur Verfügung gestellt werden. Diese unterliegen dann den Bestimmungen des Datenschutzes.
Alle Beratenden stehen unter Schweigepflicht. Zur Qualitätssicherung ist ein regelmäßiger fachlicher Austausch untereinander notwendig. Dabei wird die Anonymität der Klientinnen und Klienten sichergestellt. Die Beratenden unterliegen der Schweigepflicht hinsichtlich der während des fachlichen Austauschs erfahrenen Gesprächsinhalte gegenüber Dritten.
Wünschen Ratsuchende eine Weitergabe von Informationen an Dritte, können Sie Beratende von der Schweigepflicht entbinden. Sie erteilen dazu ihre Einwilligung mittels eines schriftlichen Formblattes „Entbindung von der Schweigepflicht“. Sie bestimmen selbst, worauf sich ihre Schweigepflichtentbindung genau bezieht.
In Einzelfällen kann sich für Beratende eine Offenbarungspflicht aus gesetzlichen Vorschriften ergeben, zum Beispiel um geplante Straftaten zu verhindern oder bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung.